Das Kleingedruckte

Die Unternehmensberatung Alexandra Stöhr, Schachenstr. 82, 66954 Pirmasens

Führt Inhouse-Seminare gemäß dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen

AGB Stand 04.01.2013 durch:

Kundenspezifische Schulungen und Inhouse-Trainings

1. Schwerpunkte und Inhalte der Schulungsmaßnahmen sowie Vergütung, Ort und Zeitpunkt werden zwischen der Unternehmensberatung Alexandra Stöhr in Rücksprache mit dem Kunden gesondert vereinbart. Geringfügige inhaltliche Abweichungen bei der Durchführung der Schulung bleiben vorbehalten um auf die besonderen und individuellen Bedürfnisse der Schulungsteilnehmer eingehen zu können.

2. Die Unternehmensberatung Alexandra Stöhr haftet nicht für ein bestimmtes Schulungsergebnis oder einen konkreten Schulungserfolg.

3. Der Kunde wird für die bei ihm tätigen Referenten der Unternehmensberatung Alexandra Stöhr geeignete Schulungsräume zur Verfügung stellen, sowie eine den Schulungserfordernissen angemessene Tagungstechnik wie Flipchart, Beamer, Leinwand etc. Der Kunde wird seine an den Schulungsmaßnahmen teilnehmenden Mitarbeiter darauf hinweisen, dass die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten sind.

4.Die Unternehmensberatung Alexandra Stöhr kann vom Vertrag zurücktreten, falls Schulungsmaßnahmen wegen Krankheit des Referenten, eigenen Unfällen oder Todesfällen in der näheren Verwandtschaft ausfallen müssen. Die Unternehmensberatung wird sich jedoch bemühen vor Ausübung des Rücktrittsrechts einen anderen geeigneten Referenten mit der Durchführung der Schulungsmaßnahme zu beauftragen oder diese auf einen anderen Termin zu verlegen. Derartige Änderungen werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.

5. Der Kunde kann bis zum Beginn der Schulungsmaßnahme zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Bei einer Rücktrittserklärung bis 14 Tage vor Beginn der Schulungsmaßnahme, stellt die Unternehmensberatung Alexandra Stöhr 30 % der Schulungsgebühr zzgl MwSt in Rechung. Geht die schriftliche Rücktrittserklärung später ein, so hat der Kunde die dafür vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu entrichten.

6. Der Kunde kann jederzeit einen neuen Durchführungstermin vereinbaren. Bei Terminänderungen ergeben sich jedoch folgende Bearbeitungsgebühren: bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin: kostenlos. 4 bis 2 Wochen vor dem jeweiligen Tagestermin 80 EUR zzgl MwSt. Ab 2 Wochen 30 % des vereinbarten Tagessatzes zzgl MwSt, ab 3 Werktagen vor dem vereinbarten Termin 70 % des vereinbarten Tagessatzes zzgl MwSt.

7. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung zustande.

8. Soweit nicht anders vereinbart sind Rechnungen zahlbar innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.

9. Für die Trainingseinheiten gelten die im Vertrag vereinbarten Vergütungen. Zu den berechneten Gebühren tritt die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer hinzu.

10. Die Schulungen und Seminare vermitteln kognitive Inhalte und haben Selbsterfahrungscharakter und ersetzen keine Therapie. Die Teilnehmer übernehmen die volle Verantwortung für ihre eigene psychische, emotionale und körperliche Belastbarkeit; aus eventuellen Folgen können keine Ansprüche abgeleitet werden.Für Schäden durch die Anwendung meiner Lerninhalte sowie für Diebstahl oder Unfälle im Rahmen der Seminare übernehme ich keine Haftung.

11. Die Unternehmensberatung Alexandra Stöhr ist verpflichtet, keine vertraulichen Informationen an außenstehende Dritte weiterzugeben und verwendet diese Informationen ausschließlich zum vertraglich festgelegten Zweck. Daten werden nur in dem Umfang aufbewahrt, wie sie für die Rechnungsstellung erforderlich sind.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Auf das Vertragsverhältnis anwendbar sind die Bestimmungen dieses Vertrages und ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz Unternehmensberatung Alexandra Stöhr, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

12.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.